
In einem „Erläuterungsbericht“zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Schnakenbek vom 5. 7. 1965 steht folgendes zu lesen:

„Das Kalksandsteinwerk, welches im Außenbereich an der Elbe liegt, sieht keine Erweiterungen vor. Es werden jedoch grös-sere Flächen als Sandabbaugebiet für das Werk freigegeben (ca. 14 ha). Zur Sicherung der landschaftsgerechten Wiederherstellung der ausgebeuteten Flächen werden zu gegebener Zeit Bebauungspläne ausgearbeitet unter besonderer Beachtung des §9 Abs. 1 Ziff. 9, 10, 15, 16 und Abs. 3 des Bundesbaugesetzes.“
Aus heutiger Sicht verwundert es, dass in den sechziger Jahren eine Genehmigung erteilt werden konnte, in einer schützenswerten Landschaft und unmittelbarer Nähe zur historischen Ertheneburg weiterhin großräumig Sand abzubauen. Der angerichtete Schaden ist heute kaum noch sichtbar. Die Wanderwege umgehen das Gebiet mehr oder weniger weiträumig. Durch Wiederaufforstung der Hänge nach der Stilllegung des Werkes Ende der sechziger Anfang der siebziger Jahre werden die ehemals kahlen Hänge wieder von Bäumen bestanden und verwehren Wanderern den Blick auf das ehemalige Betriebsgelände un die Elbe.
